EuGH-Schlussanträge: Dienstleistungsrichtlinie und Genehmigu ...
In seinen Schlussanträgen hat der Generalanwalt dem EuGH in einem kroatischen Fall empfohlen zu entscheiden, dass ein Unternehmen, welches Kraftfahrzeuge an seine Kunden verleast, behördlich nicht verpflichtet werden kann, seine Tätigkeiten aufgrund des Nichtvorliegens einer gültigen Genehmigung zur Erbringung von Finanzdienstleistungen einzustellen. Im Fokus steht die Anwendung der sogenannten Dienstleistungsrichtlinie (Richtlinie 2006/123/EG).
Kategorien: EU-Recht
Schlagwörter: Finanzierungsleasing, EU-Recht