Hat ein Finanzunternehmen eine Wandelanleihe in der Absicht erworben, einen kurzfristigen Eigenhandelserfolg zu erzielen, und veräußert es die im Zuge der Wandlung erhaltenen Aktien, erfüllt dies den Tatbestand des § 8b Abs. 7 Satz 2 KStG. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) in einem aktuellen Beschluss entschieden.
Veräußerungsgewinne von Finanzunternehmen aus Drittstaaten sind vollständig von der Körperschaftsteuer befreit. Mit einem diesbezüglichen Urteil hat das Hessische Finanzgericht zur Frage Stellung genommen, ob die Rückausnahme von der Steuerbefreiung in § 8b Abs. 7 Körperschaftsteuergesetz für solche Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute anwendbar ist, die nicht in EU/EWR ansässig sind.