Das Finanzgericht Düsseldorf hatte darüber zu entscheiden, ob Verluste aus der Beteiligung an einer Fondgesellschaft ausgleichsfähig sind, oder ob ein Steuerstundungsmodell nach § 15b EStG vorlag.
Der BFH hat zur Besteuerung eines überproportionalen Gewinnanteils bei Beteiligung an ausländischen Fondspersonengesellschaften Stellung genommen. Insbesondere geht es um die Umqualifizierung eines Gewinnanteils aus einer gewerblich geprägten Fondsgesellschaft in eine (verdeckte)Tätigkeitsvergütung.