Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 30. Januar 2023 ein Schreiben veröffentlicht, mit dem der UStAE um spezielle Regelungen zur Abgrenzung des unternehmerischen vom nichtunternehmerischen Bereich der Forschungseinrichtungen ergänzt wird.
Der Bundestag hat am 7. November 2019 das Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung (Forschungszulagengesetz) in der Fassung der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses des Bundestages zugestimmt.
Mit dem nunmehr seit dem 22. Mai 2019 vorliegenden Regierungsentwurf ist die Einführung einer steuerlichen Forschungszulage vorgesehen, die für alle steuerpflichtigen Unternehmen gleichermaßen gilt, unabhängig von deren Größe, der jeweiligen Gewinnsituation und dem Unternehmenszweck. Das geplante Gesetz soll fünf Jahre nach Inkrafttreten auf wissenschaftlicher Grundlage evaluiert werden.
Der vorliegende Gesetzentwurf sieht die Einführung einer steuerlichen Forschungszulage vor, die nicht an der Bemessungsgrundlage der Einkünfteermittlung und auch nicht an der festzusetzenden Steuer ansetzt. Sie soll unabhängig von der jeweiligen Gewinnsituation bei allen Unternehmen gleichermaßen wirken. Das geplante Gesetz soll vier Jahre nach Inkrafttreten evaluiert werden werden. Der vorliegende Referentenentwurf wurde an die Verbände übermittelt mit der Bitte um Stellungnahme bis zum 3. Mai 2019.
Der Plan des Bundesfinanzministeriums sieht eine jährliche Fördersumme von 1,25 Milliarden Euro vor. Zunächst ist von einer Laufzeit von vier Jahren die Rede, danach soll eine Evaluation erstellt werden. Insgesamt plant das BMF somit fünf Milliarden Euro ein. Bund und Länder sollen dem Entwurf zufolge jeweils die Hälfte davon zahlen.