Trockenes Brötchen und Kaffee? – Ein (steuerliches) Frühstüc ...
Das Finanzgericht Münster hatte in 2017 entschieden, dass trockene Brötchen in Kombination mit Heißgetränken kein lohnsteuerpflichtiger Sachbezug in Form eines Frühstücks sind. Beim Bundesfinanzhof steht das Revisionsverfahren in Kürze zur abschließenden Entscheidung an – das Urteil wird jedoch erst nach der Faschingszeit erwartet.
Kategorien: BFH und FG Rechtsprechung
Schlagwörter: Einkommensteuerrecht, Arbeitnehmerbesteu ...