In einem aktuellen Urteil hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass für einen auf der Grundlage von § 32 Abs. 5 Körperschaftsteuergesetz gestellten Antrag auf Kapitalertragsteuererstattung mangels einer ausdrücklich geregelten Antragsfrist die allgemeinen Verjährungsfristen gelten. Die Anwendbarkeit dieser Verjährungsregelungen begründet auch keinen Verstoß gegen die Kapitalverkehrsfreiheit.
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass Bauabzugsteuer auch für die Errichtung von Freiland-Photovoltaikanlagen anfallen kann, da die Begriffe Bauwerk und Bauleistung normspezifisch auszulegen sind.