In einem aktuellen Schreiben hat das Bundesministerium der Finanzen zur Verlängerung der Fristen zur Abgabe der Feststellungserklärungen und Anzeigen nach § 18 Außensteuergesetz (AStG) für das Feststellungsjahr 2022 Stellung genommen.
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 31. März 2022 ein Schreiben zur weiteren Verlängerung der Erklärungsfristen für den Besteuerungszeitraum 2020 durch das Vierte Corona-Steuerhilfegesetz veröffentlicht.
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat auf am 1. Dezember auf seiner Internetseite verkündet, dass die Frist zur Abgabe von Steuererklärungen und die Stundungsmöglichkeiten verlängert werden.