Beginn der Gebäudeherstellung im Investitionszulagenrecht
Ein Vertrag, mit dem ein Investor ein Architekten- und Ingenieurbüro mit der Überwachung des Baus eines noch zu errichtenden Gebäudes beauftragt, ist ein Leistungsvertrag, welcher der Bauausführung zuzurechnen ist. Beginn der Herstellung eines Gebäudes ist somit nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs spätestens der Zeitpunkt, zu dem ein solcher Vertrag abgeschlossen worden ist.
Kategorien: BFH und FG Rechtsprechung
Schlagwörter: Investitionszulage, Immobilienbesteuerun ...