Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat zu Anwendungsfragen bei der dezentralen Besteuerung von Organisationseinheiten der Gebietskörperschaften Bund und Länder nach § 18 Abs. 4f und 4g UStG Stellung genommen und den Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE) entsprechend angepasst.