Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einem aktuellen Urteil die steuerliche Anerkennung von arbeitnehmerfinanzierten Pensionszusagen für angestellte Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH in einigen Punkten erleichtert, aber zugleich auch die Grenzen herausgearbeitet. Wird die einem solchen Geschäftsführer zugesagte Pension ausschließlich durch Umwandlung des für die Geschäftsführertätigkeit vereinbarten Entgelts finanziert, soll die Zusage auch dann fremdüblich und damit grundsätzlich steuerlich anzuerkennen sein, wenn sie ohne Einhaltung einer Probezeit und unmittelbar oder kurze Zeit nach Neugründung der Gesellschaft erteilt worden ist. Voraussetzung für diese Erleichterungen ist aber stets, dass für den Arbeitgeber, also für die Gesellschaft, kein signifikantes Risiko besteht, die künft ...
Tantiemeforderungen, die in den festgestellten Jahresabschlüssen nicht ausgewiesen sind, fließen dem beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer nicht zu, auch wenn eine dahingehende Verbindlichkeit nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung in den (festgestellten) Jahresabschlüssen hätte gebildet werden müssen (a.A. Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 12.05.2014, BStBl I 2014, 860). Dies hat der BFH in einem aktuellen Urteil entschieden.
Herzlich Willkommen zur dreihundertsiebenundvierzigsten Ausgabe unseres Steuern & Recht Podcasts – den PwC Steuernachrichten zum Hören. In dieser Ausgabe beschäftigen wir uns mit folgenden Themen:
Nicht jeder Gesellschafter-Geschäftsführer kann oder will zum geplanten Zeitpunkt in Rente gehen. Insbesondere bei KMU ist es schwierig, einen geeigneten Nachfolger zu finden und der GGF wird länger als geplant benötigt. Häufig ist eine Versorgung zugesagt worden und der Versorgungsfall tritt aufgrund des Erreichens einer fest vereinbarten Altersgrenze ein. Aufgrund der Weiterarbeit müsste dem GGF deshalb gleichzeitig eine Versorgung und laufendes Gehalt gezahlt werden.
Der Geschäftsführer einer ausländischen Kapitalgesellschaft als deren Vertretungsorgan kann deren ständiger Vertreter im Sinne von § 13 Abgabenordnung sein. Dies führt nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs zur beschränkten Körperschaftsteuerpflicht des ausländischen Unternehmens, selbst wenn dieses im Inland keine Betriebsstätte unterhält.