Anforderung an die Stellung des Zusatzes „eGBR“ bei der eing ...
Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) am 01. Januar 2024 erhielten Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbRs) erstmals die Möglichkeit, sich im neu geschaffenen Gesellschaftsregister eintragen zu lassen. Die Eintragung ist durch einen Namenszusatz kenntlich zu machen. Das OLG Köln musste sich nun mit der Frage beschäftigen, an welcher Stelle des Namens dieser Zusatz zu führen ist.
Kategorien: Gesetzgebung, Recht aktuell
Schlagwörter: Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), ...