Die Steuerbefreiung für die lebzeitige Zuwendung eines Familienheims unter Ehegatten kann auch dann zu gewähren sein, wenn der eine Ehegatte das Familienheim in eine Ehegatten-GbR einlegt, an der die Ehegatten zu gleichen Teilen beteiligt sind. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) in einem aktuellen Urteil entschieden.
Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) am 01. Januar 2024 erhielten Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbRs) erstmals die Möglichkeit, sich im neu geschaffenen Gesellschaftsregister eintragen zu lassen. Die Eintragung ist durch einen Namenszusatz kenntlich zu machen. Das OLG Köln musste sich nun mit der Frage beschäftigen, an welcher Stelle des Namens dieser Zusatz zu führen ist.
Der folgende Beitrag beleuchtet die Auswirkungen des Gesetzes zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts („MoPeG“) – vornehmlich die Einführung eines Gesellschaftsregisters für Gesellschaften bürgerlichen Rechts („GbR“) ab dem 01.01.2024 – auf die Mitteilungspflichten von wirtschaftlich Berechtigten der (e)GbR an das Transparenzregister.