Keine körperschaftsteuerliche Organschaft mangels Rückwirkun ...
Nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs kann die Korrektur einer Unstimmigkeit in einem Gewinnabführungsvertrag (hier: das Fehlen einer automatischen Verlängerungsklausel nach Ablauf der Mindestlaufzeit) durch einen notariellen Nachtragsvermerk jedenfalls dann keine steuerliche Rückwirkung entfalten, wenn sich der tatsächlich gewollte Vertragsinhalt nicht objektiv aus den Vertragsregelungen selbst ergibt.
Kategorien: BFH und FG Rechtsprechung
Schlagwörter: Gewinnabführungsvertrag, Organschaft kör ...