In einem belgischen Fall hat der EuGH zu verschiedenen Bestimmungen der Unionsrichtlinie bezüglich des verpflichtenden automatischen Informationsaustauschs im Bereich der Besteuerung über meldepflichtige grenzüberschreitende Gestaltungen Stellung genommen.
Durch das Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen wurde die Richtlinie (EU) 2018/822 vom 15. Mai 2018 zur Änderung der EU-Amtshilferichtlinie umgesetzt. Das nun ergangene ausführliche BMF-Schreiben dient der Auslegung und der Anwendung des Gesetzes.
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 11. Oktober 2022 gemeinsam mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) den Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Steueroasen-Abwehrverordnung veröffentlicht.
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat ein Schreiben zum amtlich vorgeschriebenen Datensatz und zur amtlich bestimmten Schnittstelle für Mitteilungen über grenzüberschreitende Steuergestaltungen (§ 138f Abs. 1 AO) veröffentlicht.