EuGH: Steuerbefreiung für Beförderungsleistungen bei Einfuhr ...
In einem rumänischen Fall hat der EuGH entschieden, das ein entgeltlicher Vertrag, dessen Hauptleistung in der Bearbeitung des Antrags zur Erstattung der Mehrwertsteuer von den Steuerbehörden mehrerer Mitgliedstaaten besteht, als „Dienstleistung“ i.S.v. Art. 57 AEUV anzusehen ist. Darüber hinaus stellen die Europarichter fest, dass die Steuerbefreiung für Beförderungsleistungen im Zusammenhang mit der Einfuhr nicht ohne weiteres mit der Begründung zu versagen ist, wenn andere einschlägige Begleitpapiere für die Einfuhr vorgelegt werden. Des Weiteren war die Frage der Erhebung einer Quellensteuer auf das Dienstleistungsentgelt strittig.
Kategorien: EU-Recht
Schlagwörter: Grenzüberschreitender Dienstleistungsver ...