Der BFH hat in drei Verfahren (Rechtssachen II R 25/24, II R 31/24 und II R 3/25) entschieden, dass er die Vorschriften des Ertragswertverfahrens - die nach dem sogenannten Bundesmodell in elf Ländern für die Bewertung von Wohnungseigentum als Grundlage für die Berechnung der Grundsteuer ab dem 01.01.2025 herangezogen werden - für verfassungskonform hält.
Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg hat in einem aktuellen Beschluss einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung der neuen Grundsteuer abgewiesen. Der Antrag war unter Verwendung eines Musterschreibens gestellt worden, welches auch von einer Vielzahl anderer Antragsteller in bei dem Finanzgericht Berlin-Brandenburg und anderen Finanzgerichten anhängigen Verfahren verwendet worden ist.
Die Neuregelung des Hessischen Grundsteuergesetz (HGrStG) ist verfassungsgemäß. Dies hat das Hessische Finanzgericht in einem aktuellen Urteil entschieden.
Die obersten Finanzbehörden der Länder haben koordinierte Erlasse zu den BFH-Beschlüsse vom 27.5.2024 - II B 78/23 (AdV) und II B 79/23 (AdV) zum Ansatz eines niedrigeren gemeinen Werts bei der Bewertung des Grundvermögens für Zwecke der Grundsteuer nach dem Bundesmodell ab 1.1.2025 und zur Aussetzung der Vollziehung von Bescheiden über die Feststellung des Grundsteuerwerts veröffentlicht.
Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat mit aktuellen Urteilen entschieden, dass das Landesgrundsteuergesetz vom 4.11.2020 verfassungsgemäß ist. Die Revision gegen die Urteile an den Bundesfinanzhof wurde zugelassen.
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit aktuellen Beschlüssen in zwei Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes zu den Bewertungsregelungen des neuen Grundsteuer- und Bewertungsrechts entschieden, dass Steuerpflichtige im Einzelfall unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit haben müssen, einen unter dem festgestellten Grundsteuerwert liegenden Wert ihres Grundstücks nachzuweisen. Da deswegen bereits Zweifel an der Höhe der festgestellten Grundsteuerwerte bestanden, war vom BFH nicht mehr zu prüfen, ob die neue Grundsteuer grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Zweifeln bezüglich der zugrundeliegenden Bewertungsregeln unterliegt.
Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat in zwei Verfahren des einstweiligen Rechtschutzes (Az. 4 V 1295/23 und 4 V 1429/23) zu den Bewertungsregeln des neuen Grundsteuer- und Bewertungsrechts entschieden, dass die Vollziehung der dort angegriffenen Grundsteuerwertbescheide wegen ernstlicher Zweifel an der Rechtmäßigkeit auszusetzen ist.
Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg hat mit einem aktuellen Beschluss entschieden, dass eine Aussetzung der Vollziehung eines Grundsteuerwertbescheides nur ausnahmsweise in Betracht komme, soweit der Antragsteller den Antrag mit verfassungsrechtlichen Zweifeln an der Gültigkeit der Neuregelungen zur grundsteuerlichen Bemessungsgrundlage im Bundesmodell begründet.
Die Frist für die Abgabe der Grundsteuererklärung wird im Freistaat Bayern erneut verlängert. Danach wurde der Abgabetermin noch einmal um drei Monate hinausgeschoben. Bisher sind dem Vernehmen nach etwa 70 Prozent der Erklärungen eingegangen.
Die Finanzministerkonferenz hat sich am 13. Oktober 2022 bei der Erklärungsabgabe bei der Grundsteuer auf eine Fristverlängerung bis zum 31. Januar 2022 verständigt.
In einem aktuell veröffentlichten Urteil hat der Bundesfinanzhof im Gegensatz zur Vorinstanz entschieden, dass die vertraglich auf den Mieter oder Pächter eines Gewerbegrundstücks umgelegte Grundsteuer zur Miete gehört und deshalb gewerbesteuerlich dem Gewinn zum Teil wieder hinzuzurechnen ist.
Nach einer Entscheidung des Finanzgerichts Köln unterliegt die vom Vermieter auf den Mieter umgelegte Grundsteuer nicht der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung.