EuGH: Gesamtschuldnerische Haftung für Mehrwertsteuer jurist ...
Der Europäische Gerichtshof hat bestätigt, dass die bulgarische Regelung zur automatischen gesamtschuldnerischen Haftung für Mehrwertsteuerschulden einer juristischen Person nicht gegen EU-Recht verstößt. Dies gilt zum Beispiel dann, wenn die gesamtschuldnerisch haftende Person der Geschäftsführer der juristischen Person ist.
Kategorien: EU-Recht
Schlagwörter: EU-Recht, Haftungsinanspruchnahme