11. April 2019 Haftungsinanspruchnahme der Organgesellschaft führt zu verde ... Aufwendungen einer Organgesellschaft aufgrund einer Haftungsinanspruchnahme für Körperschaftsteuerschulden des Organträgers fallen nicht unter das Abzugsverbot des § 10 Nr. 2 KStG. Nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs sind sie als verdeckte Gewinnausschüttungen zu qualifizieren. Kategorien: BFH und FG RechtsprechungSchlagwörter: Körperschaftsteuerrecht, Organgesellscha ...