Update: Preisgeld aus einem Ideenwettbewerb ist Arbeitslohn
Die von einem Arbeitnehmer im Rahmen eines Ideenwettbewerbs erhaltene Barprämie ist ein aus dem Dienstverhältnis zu besteuerndes Entgelt. Ziel der Maßnahme sei es, so das Finanzgericht Köln, betriebsinterne Anreize für Verbesserungsvorschläge zu setzen; im Vordergrund stand somit die Honorierung der beruflichen Leistung.
Kategorien: BFH und FG Rechtsprechung
Schlagwörter: Arbeitslohn, Preisgelder, Ideenwettbewer ...