09. Dezember 2020 Rückgabegewinn bei Anteilen an Immobilienfonds im Betriebsve ... Die von § 2 Abs. 1 InvStG 2004 nicht erfasste Ausschüttung eines sog. Liquiditätsüberhangs ("negativ thesaurierte Erträge") führt im Rahmen der betrieblichen Bewertung der Immobilienfonds-Anteile des Ausschüttungsempfängers nicht zu einer Minderung der Anschaffungskosten; vielmehr ist ein passiver Ausgleichsposten zu bilden, der im Zeitpunkt der Rückgabe/Veräußerung der Anteile gewinnerhöhend aufzulösen ist. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) in einem aktuellen Urteil entschieden. Kategorien: BFH und FG RechtsprechungSchlagwörter: Immobilienfonds, Investmentsteuerrecht, ...