Nach einer Entscheidung des Finanzgerichts Münster sind Kosten für die Erstellung eines Konzernabschlusses nur zu 60 Prozent abzugsfähig. Es bestehe ein wirtschaftlicher Zusammenhang dieser Kosten mit Einnahmen aus Dividenden oder einer etwaigen Veräußerung der Anteile an der Tochtergesellschaft.