03. August 2020 Keine Steuerermäßigungen nach § 35a EStG bei Anwendung des g ... Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass die gemäß § 32d Abs. 3 und 4 EStG veranlagte und dem gesonderten Tarif für Einkünfte aus Kapitalvermögen unterliegende Einkommensteuer nicht nach § 35a EStG ermäßigt werden kann. Kategorien: BFH und FG RechtsprechungSchlagwörter: Einkommensteuerrecht, Günstigerprüfung, ...