Gewerbesteuerrechtliche Hinzurechnung nach § 8 Nr. 4 GewStG ...
Die sog. Drittanstellung nicht dazu, dass die dadurch ausgelösten Aufwendungen die Hinzurechnung gemäß § 8 Nr. 4 GewStG bei der Gewerbeertragsermittlung der KGaA mindern, wenn der KG durch Satzung ein entsprechender Ersatzanspruch zusteht. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) in einem aktuellen Urteil entschieden.
Kategorien: BFH und FG Rechtsprechung
Schlagwörter: Gewerbesteuerrecht, Körperschaftsteuerre ...