Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 10. November 2025 ein Schreiben zum Vorsteuerabzug aus einem Leistungsbezug vor dem Übergang des Unternehmers zur Regelbesteuerung bzw. Kleinunternehmerregelung nach § 19 Umsatzsteuergesetz (UStG) veröffentlicht.
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat im Anschluss an die EuGH-Rechtsprechung entschieden, dass die Kleinunternehmerregelung auf solche Unternehmer beschränkt ist, die im Mitgliedstaat der Leistungserbringung ansässig sind.