Update: Keine Nachversteuerung nach § 15a Abs. 3 Satz 3 EStG ...
Das Finanzgericht Düsseldorf hat entschieden, dass ein Mitunternehmer, der einen Teil seines Anteils an der Mitunternehmerschaft veräußert, auch dann nicht der Nachversteuerung nach § 15a Abs. 3 Satz 3 EStG unterliegt, wenn durch die Veräußerung sein Anteil am Haftkapital der Gesellschaft sinkt und ihm in dem Wirtschaftsjahr seiner Haftungsminderung und den zehn vorausgehenden Wirtschaftsjahren ausgleichs- oder abzugsfähige Verluste zuzurechnen sind bzw. waren.
Kategorien: BFH und FG Rechtsprechung
Schlagwörter: Einkommensteuerrecht, Nachversteuerung, ...