Länderreport Italien: Ausführungsverordnung – Stellung von A ...
Am 16. April 2019 hat das italienische Finanzamt die erwartete Durchführungsverordnung hinsichtlich der Nacherklärung einer von ausländischen Gesellschaften in Italien geführten Betriebsstätte erlassen. Die Verordnung stützt sich auf Artikel 1-bis des Gesetzes Nr. 50 vom 4. April 2017, umgewandelt durch das Gesetz Nr. 96 am 21. Juni 2017 (im Folgenden auch das „Selbstanzeigeverfahren“ oder „Selbstauskunftsverfahren“).
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