Das Finanzgericht Köln hat europarechtliche Zweifel daran, ob einer in Liechtenstein ansässigen Familienstiftung das für inländische Familienstiftungen geltende sog. Steuerklassenprivileg im Rahmen der Erbschaft- und Schenkungsteuer vorenthalten werden darf und hat dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) in Luxemburg diese Frage zur Entscheidung vorgelegt.