EuGH zur Beteiligung an einem Mehrwertsteuerbetrug
Aufgrund eines Vorabentscheidungsersuchens des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass eine Regelung, nach der einem Steuerpflichtigen das Recht auf Vorsteuerabzug versagt wird, wenn die erworbenen Waren Gegenstand einer auf einer vorhergehenden Umsatzstufe der Lieferkette begangenen Umsatzsteuerhinterziehung waren, mit geltendem Unionsrecht vereinbar ist. Dies gilt auch dann, wenn der Steuerpflichtige an dieser Steuerhinterziehung nicht aktiv beteiligt war.
Kategorien: EU-Recht
Schlagwörter: Umsatzsteuerrecht, EU-Recht, Lieferkette ...