Das EU-Parlament hat am 01.06.2023 einen Beschluss über die Ausrichtung zur EU-Lieferkettenrichtlinie (sogenannte Corporate Sustainability Due Diligence Directive, kurz CSDDD) gefasst. Bis zum Herbst 2023 sollen nun die Verhandlungen zwischen Parlament, Kommission und Rat über die finale Abstimmung der Richtlinie geführt werden. Die Regelungen werden – auf Grundlage der Beschlussfassung vom 01.06.2023 – zu einer Verschärfung der Sorgfaltspflichten in der Wertschöpfungskette führen und hieraus folgend den Nachjustierungsbedarf hinsichtlich bestehender Governance Strukturen sowie bestehender Compliance Management Systeme zur Folge haben.
Der Krieg in der Ukraine hat weitreichende Auswirkungen, auch auf die Lieferbeziehungen. Es stellen sich zahlreiche Fragen zu den vertragsrechtlichen Konsequenzen. Worauf Unternehmen jetzt achten müssen, erläutert PwC-Experte Tobias von Tucher in „Drei Fragen an…“.
Aufgrund eines Vorabentscheidungsersuchens des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass eine Regelung, nach der einem Steuerpflichtigen das Recht auf Vorsteuerabzug versagt wird, wenn die erworbenen Waren Gegenstand einer auf einer vorhergehenden Umsatzstufe der Lieferkette begangenen Umsatzsteuerhinterziehung waren, mit geltendem Unionsrecht vereinbar ist. Dies gilt auch dann, wenn der Steuerpflichtige an dieser Steuerhinterziehung nicht aktiv beteiligt war.
Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg hat dem Europäischen Gerichtshof Fragen zur Auslegung des Begriffs „Lieferkette” im Zusammenhang mit der Versagung des Vorsteuerabzugs in Missbrauchsfällen vorgelegt. Fraglich ist, ob die Versagung des Vorsteuerabzugs aufgrund des Umstands, dass die Klägerin von den Umsatzsteuerhinterziehungen auf einer vorhergehenden Umsatzstufe hätte Kenntnis haben müssen, gerechtfertigt ist.
In unserem Transfer Pricing Podcast informieren wir Sie regelmäßig über aktuelle Themen und Entwicklungen im Bereich der steuerlichen Verrechnungspreise.