Vermietung von Ferienwohnungen als Reiseleistung
Als Folge eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes vom Dezember 2018 hat der Bundesfinanzhof nun sein Schlussurteil in dem von ihm initiierten Vorlagefall gefällt: Die Vermietung von Ferienwohnungen, die der Unternehmer von anderen Unternehmern angemietet hat, unterliegt der Margenbesteuerung nach § 25 Umsatzsteuergesetz und unter Anwendung des Regelsteuersatzes.
Kategorien: BFH und FG Rechtsprechung
Schlagwörter: Umsatzsteuerrecht, Reiseleistungen, Marg ...