EuGH: Mehrwertsteuerschuld bei Ausstellung von Scheinrechnun ...
In einem polnischen Fall hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass ein Arbeitnehmer, der die Daten seines Arbeitgebers verwendet, um falsche Rechnungen auszustellen, den darin ausgewiesenen Steuerbetrag schuldet. Dies gilt allerdings nur dann, wenn der mehrwertsteuerpflichtige Arbeitgeber die zumutbare Sorgfalt an den Tag gelegt hat, um das Handeln seines Arbeitnehmers zu überwachen.
Kategorien: EU-Recht
Schlagwörter: EU-Recht, Mehrwertsteuerbetrug