Gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Mieten für Messestandfl ...
Entgelte für Messestandflächen, die ein Unternehmen zu Ausstellungszwecken anmietet, unterliegen nur dann der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung, wenn die Messestandfläche bei unterstelltem Eigentum des ausstellenden Unternehmens zu dessen Anlagevermögen gehören würde. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) in einem aktuellen Beschluss zu § 8 Nr. 1 Buchst. e des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) entschieden.
Kategorien: BFH und FG Rechtsprechung
Schlagwörter: Gewerbesteuerrecht, gewerbesteuerliche H ...