Gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Aufwendungen für die Te ...
Der Bundesfinanzhof sich mit der Frage befasst, ob Aufwendungen für Messestände bei einer GmbH, deren Geschäftsgegenstand die Herstellung und Zulieferung von Produkten der Industrie ist, bei der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung gem. § 8 Nr. 1 Buchst. d und e Gewerbesteuergesetz zu erfassen sind. Dabei ist u. a. darauf abzustellen, ob die angemieteten Wirtschaftsgüter bei unterstelltem Eigentum des ausstellenden Unternehmens zu dessen Anlagevermögen gehören würden.
Kategorien: BFH und FG Rechtsprechung
Schlagwörter: Gewerbesteuerrecht, Hinzurechnung, Messe ...