Das Finanzgericht Münster hat in einem aktuellen Urteil entschieden, welche Anforderungen an den Nachweis der tatsächlichen wirtschaftlichen Tätigkeit i. S. d. § 8 Abs. 2 AStG zu stellen sind.
Beim Finanzgericht Köln ist die Klage einer schwedischen Kapitalgesellschaft gegen das Bundeszentralamt für Steuern bezüglich der Nachweisanforderungen beim Antrag auf Erstattung von Kapitalertragsteuer gemäß § 32 Abs. 5 Körperschaftsteuergesetz anhängig. In einem Musterverfahren liegt die Problematik mittlerweile dem Europäischen Gerichtshof zur Vorabentscheidung vor.