Der Bundesfinanzhof (BFH) hat dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) verschiedene Fragen, die im Zusammenhang mit dem abgeltenden Einbehalt von Kapitalertragsteuer auf Dividenden an Drittstaatengesellschaften von Belang sind, zur Vorabentscheidung vorgelegt.
Der EuGH hat entschieden, dass eine schwedische Regelung, die einer inländischen Gesellschaft den Zinsabzug für ein Darlehen einer verbundenen französischen Gesellschaft deswegen versagt, weil die Darlehensbeziehung überwiegend steuerlich motiviert war, während die Zinsen für ein Darlehen einer inländischen Darlehensgeberin - in einer sonst identischen Situation - abziehbar gewesen wären, gegen die Niederlassungsfreiheit verstößt.
Die EU-Kommission fordert Deutschland auf, Gewinnabführungs- und Verlustübernahmeverträge anzuerkennen, die nach den Rechtsvorschriften eines anderen EU- oder EWR-Mitgliedstaats geschlossen wurden.