Bundesfinanzministerium bestätigt: Kein Steuerabzug auf Onli ...
In einem heute auf der Internetseite des Bundesfinanzministeriums veröffentlichten BMF-Schreiben hat die Finanzverwaltung nun offiziell klargestellt, dass Entgelte beziehungsweise Vergütungen, die für die Platzierung von Onlinewerbung gezahlt werden, nicht der Abzugspflicht nach § 50a Absatz 1 Nummer 3 Einkommensteuergesetz unterliegen.
Kategorien: Verwaltungsanweisungen
Schlagwörter: Einkommensteuerrecht, Steuerabzug, Onlin ...