Mit Schreiben vom 30. September 2021 ist diversen Verbänden ein Entwurf eines BMF-Schreibens zur Option zur Körperschaftsbesteuerung (§ 1a KStG) zugegangen, zu dem sie Stellung nehmen können.
Auf Vorlage des Finanzgerichts Düsseldorf hatte der Europäische Gerichtshof im Juni 2016 entschieden, dass die in § 2 Abs. 3 des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes verankerte Optionsregelung für beschränkt Steuerpflichtige Erwerber als nicht mit der EU-Regelung des freien Kapitalverkehrs vereinbar ist. Im Gefolge dieses Urteils erging nun das Schlussurteil des Finanzgerichts im Ausgangsverfahren, wonach der Klägerin der höhere Freibetrag von 400.000 € zu gewähren ist.