Optionsverschonung kann bei einheitlicher Schenkung mehrerer ...
Das Finanzgericht Münster hat entschieden, dass die Verwaltungsvermögensquote bei der einheitlichen Schenkung mehrerer Kommanditanteile für jeden Anteil gesondert zu ermitteln ist, der Antrag auf Optionsverschonung nach § 13a Abs. 8 ErbStG a.F. nur einheitlich für die gesamte Schenkung gestellt werden kann.
Kategorien: BFH und FG Rechtsprechung
Schlagwörter: Erbschaftsteuerrecht, Kommanditanteil, O ...