EuGH: Diskriminierung durch Steuerbefreiung nur von extern v ...
In einem polnischen Vorabentscheidungsersuchen hat der Europäische Gerichtshof eine Beschränkung des freien Kapitalverkehrs erkannt, wenn zur Minderung des Anlagerisikos eine formale gesetzliche Voraussetzung besteht, wonach die Befreiung von der Körperschaftsteuer nur Investmentfonds und Organismen für gemeinsame Anlagen vorbehalten sei, die von einem externen Rechtsträger verwaltet werden.
Kategorien: EU-Recht
Schlagwörter: EU-Recht, Organismus für gemeinsame Anla ...