Die aktuell veröffentlichte Studie beleuchtet, wie sich das Thema Steuertransparenz und Nachhaltigkeitsberichterstattung weltweit aufgrund sich ändernder regulatorischer Anforderungen und zunehmender Kontrolle durch Stakeholder zu einer Priorität für Unternehmen entwickelt hat.
Der Finanzausschuss hat am 8. November 2023 grünes Licht für den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Einführung einer globalen Mindeststeuer für international tätige Unternehmen gegeben (20/8668). Neben den Ampel-Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP stimmte auch die Fraktion der CDU/CSU für den Gesetzentwurf. Die Fraktionen von AfD und Die Linke stimmten dagegen.
Am Mittwoch, den 16. August 2023, hat das Bundeskabinett den Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2523 des Rates zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung und weiterer Begleitmaßnahmen beschlossen. Offiziell veröffentlicht wurde der Entwurf hingegen erst am 17. August 2023.
Am Montag, den 10. Juli 2023, hat das BMF den Referentenentwurf eines Gesetzes für die Umsetzung der Richtlinie zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für multinationale Unternehmensgruppen und große inländische Gruppen in der Union (sog. Mindestbesteuerungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz – MinBestRL-UmsG) an die Verbände mit der Bitte um Stellungnahme bis zum 21. Juli 2023 versendet.
Am Montag, den 20. März 2023, hat das BMF einen Entwurf eines Gesetzes für die Umsetzung der Richtlinie zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für multinationale Unternehmensgruppen und große inländische Gruppen in der Union (sog. Mindestbesteuerungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz – MinBestRL-UmsG) veröffentlicht.
Die EU-Mitgliedstaaten haben sich darauf geeinigt, die Mindestbesteuerungskomponente, die so genannte Säule 2 (Pillar 2), der OECD-Reform der internationalen Besteuerung auf EU-Ebene umzusetzen. Die Vertreter der EU-Mitgliedstaaten haben beschlossen, dem Rat zu empfehlen, die Richtlinie zur zweiten Säule anzunehmen. Der Ausschuss der Ständigen Vertreter hat am 12. Dezember 2022 die erforderliche einstimmige Unterstützung erreicht.
Mit drei am 20. Dezember 2022 veröffentlichten Papieren hat die OECD unter anderem ihre Vorstellungen von übergangsweisen sowie von potenziellen permanenten Vereinfachungsregelungen („safe harbours“) dargelegt.
Die EU-Kommission hat am 22.12.2021 einen Richtlinienentwurf zur Umsetzung der am 20.12.2021 durch die OECD veröffentlichten Global Anti-Base Erosion Model Rules (Pillar 2) in der Europäischen Union vorgelegt.