Bekanntgabe der Prüfungsanordnung bei KG auch gegenüber Komm ...
Stellt das Finanzamt bei einer Kommanditgesellschaft im Rahmen einer Außenprüfung fest, dass es sich bei den bisher festgestellten Einkünften aus Vermietung und Verpachtung nicht um solche aus Gewerbebetrieb handelt, entfaltet die Prüfungsanordnung (für die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung betreffende Feststellungen) gegenüber den Kommanditisten keine den Ablauf der Feststellungsfrist hemmende Wirkung, wenn sie nur der KG bekannt gegeben worden ist.
Kategorien: BFH und FG Rechtsprechung
Schlagwörter: Personengesellschaften, Einkommensteuerr ...