EuGH: Minderung der Steuerbemessungsgrundlage bei Preisnachl ...
Nach Ansicht des Europäischen Gerichtshofs ist ein pharmazeutisches Unternehmen, das an den staatlichen Krankenversicherungsträger Zahlungen aus den Einnahmen leistet, die es mit Arzneimitteln erzielt und somit nicht das ganze Entgelt erhalten hat, zur Minderung seiner umsatzsteuerlichen Bemessungsgrundlage berechtigt. In dem ungarischen Fall nahmen die Europarichter auch zur Notwendigkeit des Vorliegens einer ordnungsgemäßen Rechnung Stellung.
Kategorien: EU-Recht
Schlagwörter: Umsatzsteuerrecht, EU-Recht, Pharmaunter ...