Der für die Privatnutzung eines betrieblichen PKW sprechende Anscheinsbeweis kann auch auf andere Weise als durch das Vorhandensein eines in Status und Gebrauchswert vergleichbaren Pkw im Privatvermögen erschüttert werden. Das hat das Finanzgericht Münster in einem aktuellen Urteil entschieden.
Die Überführung von vor 2009 erworbenen Aktien vom Betriebs- in das Privatvermögen steht nach einer Entscheidung des Finanzgerichts Münster einem Erwerb nicht gleich. Ein späterer Veräußerungsgewinn führt deshalb nicht zu Einkünften aus Kapitalvermögen.