Der Bundesfinanzhof hat dem Europäischen Gerichtshof die Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt, ob die rückwirkende Festsetzung eines geringeren Koeffizienten für die Berechnung der auf die Produktionsabgabe entfallende Ergänzungsabgabe unmittelbare Auswirkungen auf einen bereits ergangenen Abgabenbescheid hat. Wie genau die rückwirkende Änderung verfahrensrechtlich umgesetzt werden soll, ist nach Meinung der Münchener Richter unionsrechtlich nicht geregelt.