Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in drei Verfahren – Rechtssachen II R 25/24, II R 31/24 und II R 3/25 – aufgrund mündlicher Verhandlung am 12.11.2025 entschieden, dass er die Vorschriften des Ertragswertverfahrens, die nach dem sogenannten Bundesmodell in elf Ländern für die Bewertung von Wohnungseigentum als Grundlage für die Berechnung der Grundsteuer ab dem 01.01.2025 herangezogen werden, für verfassungskonform hält.
Die Neuregelung des Hessischen Grundsteuergesetz (HGrStG) ist verfassungsgemäß. Dies hat das Hessische Finanzgericht in einem aktuellen Urteil entschieden.
Die obersten Finanzbehörden der Länder haben koordinierte Erlasse zu den BFH-Beschlüsse vom 27.5.2024 - II B 78/23 (AdV) und II B 79/23 (AdV) zum Ansatz eines niedrigeren gemeinen Werts bei der Bewertung des Grundvermögens für Zwecke der Grundsteuer nach dem Bundesmodell ab 1.1.2025 und zur Aussetzung der Vollziehung von Bescheiden über die Feststellung des Grundsteuerwerts veröffentlicht.
Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat mit aktuellen Urteilen entschieden, dass das Landesgrundsteuergesetz vom 4.11.2020 verfassungsgemäß ist. Die Revision gegen die Urteile an den Bundesfinanzhof wurde zugelassen.
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit aktuellen Beschlüssen in zwei Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes zu den Bewertungsregelungen des neuen Grundsteuer- und Bewertungsrechts entschieden, dass Steuerpflichtige im Einzelfall unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit haben müssen, einen unter dem festgestellten Grundsteuerwert liegenden Wert ihres Grundstücks nachzuweisen. Da deswegen bereits Zweifel an der Höhe der festgestellten Grundsteuerwerte bestanden, war vom BFH nicht mehr zu prüfen, ob die neue Grundsteuer grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Zweifeln bezüglich der zugrundeliegenden Bewertungsregeln unterliegt.
Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat in zwei Verfahren des einstweiligen Rechtschutzes (Az. 4 V 1295/23 und 4 V 1429/23) zu den Bewertungsregeln des neuen Grundsteuer- und Bewertungsrechts entschieden, dass die Vollziehung der dort angegriffenen Grundsteuerwertbescheide wegen ernstlicher Zweifel an der Rechtmäßigkeit auszusetzen ist.
Der Bundestag hat am Donnerstag, 10. Juni 2021, den Entwurf der Bundesregierung zur Umsetzungsgesetz zur Grundsteuerreform verabschiedet. Die Vorlage wurde in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung angenommen.
Die Bundesregierung will die Umsetzung der Reform der Grundsteuer erleichtern und Regelungen zur Bewertung für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer sowie Grunderwerbsteuer an verschiedene Urteile anpassen.
Der Finanzausschuss hat am 16. Oktober die Reform der Grundsteuer beschlossen. In der von der Vorsitzenden Bettina Stark-Watzinger (FDP) geleiteten Sitzung verabschiedete der Ausschuss insgesamt drei Gesetzentwürfe zur Umsetzung des Reformvorhabens.
Der Finanzausschuss des Bundestages hat in seiner heutigen Sitzung die Durchführung von zwei öffentlichen Anhörungen zur Reform der Grundsteuer beschlossen.