Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einer zweiten Entscheidung zahlreiche weitere Streitfragen zum Problem der sog. doppelten Rentenbesteuerung geklärt. Er hat nicht nur über die Behandlung von Leistungen aus der freiwilligen Höherversicherung zur gesetzlichen Altersrente und Fragen der sog. Öffnungsklausel entschieden.
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einem aktuellen Urteil erstmals genaue Berechnungsparameter für die Ermittlung einer doppelten Besteuerung von Renten festgelegt.
Die Bundesregierung will noch in diesem Jahr einen Gesetzentwurf vorlegen, mit dem die gesetzlichen Regelungen zur Besteuerung von Alterseinkünften aus der Basisversorgung geändert werden sollen.
Das Finanzgericht des Saarlandes hatte zu der Frage, ob das geltende Rentenbesteuerungssystem wegen möglicher „Doppelbesteuerung von Renten“ verfassungswidrig ist, in einem Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes (Aussetzung der Vollziehung eines Einkommensteuerbescheids) summarisch darüber zu entscheiden, ob bei einer Rentnerin eine doppelte Besteuerung ihrer Rente vorliegt.
Das Finanzgericht Köln hat entschieden, dass eine Doppelbesteuerung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen dann verfassungsgemäß ist, wenn sie darauf beruht, dass der Steuerpflichtige die im Gesetz – zur Vermeidung von Doppelbelastungen – vorgesehene Möglichkeit, Beiträge zum Versorgungswerk in der Beitragsphase als Sonderausgaben in Abzug zu bringen, tatsächlich nicht in Anspruch nimmt.