Kapitalgesellschaften, die zu mindestens 25 % an einer Luxemburger Investment-Gesellschaft in der Rechtsform der Société d’investissement à capital variable (SICAV) beteiligt sind, müssen die von dieser im Jahr 2010 erhaltenen Ausschüttungen (Dividenden) in Deutschland nicht versteuern.
Das Finanzgericht Düsseldorf hat entschieden – wie schon einige andere Finanzgerichte zuvor -, dass unter dem DBA Luxemburg 1958 Ausschüttungen einer luxemburgischen SICAV (in der Rechtsform einer société anonyme , einer luxemburgischen Aktiengesellschaft) an eine deutsche Kapitalgesellschaft unter das Schachtelprivileg fallen.