Update: Besteuerung von Essenszuschüssen des Arbeitgebers in ...
Das Finanzgericht Sachsen-Anhalt hat entschieden, dass ein Sachbezug vorliegt, wenn Arbeitnehmern Gutscheine überlassen werden, die sie zum Bezug einer von ihnen selbst auszuwählenden Sach- oder Dienstleistung berechtigen und die bei einem Dritten einzulösen oder auf den Kaufpreis anzurechnen sind. Gegen die Einordnung als Sachbezug spricht weder, dass streitgegenständlichen Restaurantschecks im täglichen Leben ähnlich dem Bargeld verwendbar sein mögen noch die Angabe einer Wertobergrenze auf dem einzelnen Scheck.
Kategorien: BFH und FG Rechtsprechung
Schlagwörter: Einkommensteuerrecht, Sachbezüge, Essens ...