15. September 2022 Update: Privater Schwimmunterricht durch Schwimmschule nicht ... Nach dem Urteil des Europäische Gerichtshofs ist der von einem Einzelunternehmen erteilte Schwimmunterricht nicht als „Schul- oder Hochschulsport“ im Sinne des Artikels 132 MwStSystRL zu qualifizieren und insofern nicht von der Mehrwertsteuer befreit. Kategorien: EU-RechtSchlagwörter: Umsatzsteuerrecht, EU-Recht, Hochschulun ...