04. August 2022 BMF: Steuerabzug nach § 50a EStG bei Softwareauftragsentwick ... Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 04. August ein Schreiben zum Steuerabzug nach § 50a Einkommensteuergesetz (EStG) bei Softwareauftragsentwicklung veröffentlicht. Kategorien: VerwaltungsanweisungenSchlagwörter: Software, Einkommensteuerrecht, Internat ...