Zum Umfang der Fiktion des § 7 Satz 3 GewStG
§ 7 Satz 3 des Gewerbesteuergesetzes fingiert keinen Gewerbebetrieb, sondern setzt das Bestehen eines solchen voraus. Gewinne aus Sondervergütungen im Sinne des § 5a Abs. 4a Satz 3 des Einkommensteuergesetzes, die auf den Zeitraum nach der Einstellung der werbenden Tätigkeit einer Personengesellschaft entfallen, gehören daher nicht zum Gewerbeertrag. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) in einem aktuellen Urteil entschieden.
Kategorien: BFH und FG Rechtsprechung
Schlagwörter: Personengesellschaften, Gewerbesteuerrec ...